Rassen und Züchter
Zusätzliche Informationen
Gebühren- und BeitragsordnungGebühren- und Beitragsordnung
1. Aufnahmebeiträge: 1. Aufnahme als Herdbuchzüchter € 200,-- 2. Aufnahme als Milchschafzuchtbetrieb oder je zusätzliche weitere Rasse € 100,-- 2. Jahresbeiträge: a) Grundbeitrag (außer Milchschafe) € 60,-- Milchschafbetriebe € 40,-- Verwaltungsbeitrag für die zweite und alle weiteren Rassen je Rasse € 40,-- b) Herdbuchböcke aller Rassen € 10,-- c) Zuchtschafe je Tier: bis 100 Stück € 2,-- 101 bis 200 Stück € 1,50 über 200 Stück € 1,-- d) Milchschafe je Schaf € 2,-- Der Mindestmitgliedsbeitrag pro Rasse errechnet sich nach den vom Verbandsausschuss festgelegten Mindestbestandszahlen der einzelnen Rassen(ML,SK und Suffolk = 20 Zuchtschafe, Milchschafe = 3 Zuchtschafe, alle anderen Rassen mindesten 5 Zuchtschafe) und mindestens 1 Zuchtbock; davon ausgenommen sind die Milchschafe, hier werden nur die tatsächlich gehaltenen Zuchtböcke verrechnet (Gemeinsame Bockhaltung). Die Berechnungsgrundlage für den Jahresbeitrag ist der Tierbestand am 1. Januar des Beitragsjahres. 3. Herdbuchaufnahmebeiträge Böcke und Schafe je Tier € 1,50 4. Zuchtbescheinigungen Zweitschriften € 15,-- für Milchschafe und Ab-Stall-Verkäufen € 15,-- für manuell erstellte Zuchtbescheinigungen € 30,-- 5. Marktkosten incl. Export: je Tier € 15,-- reduzierter Beitrag für Schafe bei Märkten € 7,50 6. Verkaufsbeiträge: 6.1 Auktionen und Exporte (Verkäufe aller Rassen) bis 500,-- Brutto-Erlös 6% des Erlöses + MWST bis 750,-- Brutto-Erlös 7% des Erlöses + MWST bis 1000,-- Brutto-Erlös 8% des Erlöses + MWST ab 1000,-- Brutto-Erlös 9% des Erlöses + MWST Die Verkaufsbeiträge errechnen sich bei ab Stall verkauften Zuchttieren (Meldung mittels Postkarte an BHG) entsprechend der Aufwurfspreise bei den Märkten der betreffenden Rasse, des Alters und der Wertklasse. Die Gebühren für Eigenbedarfsböcke errechnen sich aufgrund des Durchschnittspreises der betreffenden Wertklasse dieser Rasse des vorangegangenen Auktionsjahres. 6.2 Verkäufe von weibl. Tieren ab Stall in andere Bundesländer nur bei Anforderung von Zuchtbescheinigungen (siehe Nr. 4) pro Schaf € 6,00 7. Sonstige Kosten: 7.1. Leistungen des Erzeugerringes (Tätowierungen, Feststellung 105-Taggewicht, werden nach der geltenden Gebührenordnung vom Erzeugerring am Ende des Zuchtjahres direkt dem Züchter in Rechnung gestellt. 7.2 Tätowieren und Wiegen durch Beauftragte der BHG Grundgebühr je Betriebsanfahrt € 2,50 je tätow. bzw. markiertes Schaf/Lamm € 1,30 In den Betrieben in denen ein Beauftragter der BHG tätowiert, bzw. wiegt, sind die Kosten unmittelbar dem Beauftragten zu bezahlen. Mindestmitgliedsbeitrag je Zuchtbetrieb: (Beispielsrechnung)
Die an die Züchter gerichteten Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Stand: 4. Dez. 2007 |
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